Wir freuen uns sehr über Zustiftungen und Spenden. Als gemeinnützig anerkannte Stiftung sind sowohl Zustiftungen als auch Spenden gemäß den aktuellen Steuergesetzen absetzbar.
Zustiftungen
wachsen dem Stiftungsvermögen zu
können ab 5.000 € vom Stifter einem kulturellen, sozialen oder sportlichen Zweck zugeordnet werden
können ab 25.000 € mit dem Namen des Zustifters und dem jeweiligen Förderzweck verbunden werden, wobei die Bürgerstiftung die dauerhafte Zweckerfüllung garantiert.
bleiben in vollem Umfang der Stiftung erhalten, nur der Ertrag des Vermögens wird für den Stiftungszweck verwendet.
können anonym oder namentlich erfolgen.
Spenden
können vom Spender einem kulturellen, sozialen oder sportlichen Zweck zugeordnet werden.
werden ab 100 € mit einer Zuwendungsbestätigung unaufgefordert beantwortet. Für Beträge darunter reicht ein Kontoauszug als Beleg für das Finanzamt.